Beschluss der Vollversammlung vom 26.09.2010
zu
Sächlichen Idenditäten

 

  1. Es ist nicht zulässig, dass sächliche IDs als Delegierte in die Vollversammlung entsendet werden.
  2. Sächliche IDs sind solche Foren-Accounts, die nicht personalisiert sind (die z.B. Ämter an sich oder Staaten darstellen etc.) und somit nicht nur einer natürlichen Person zuordenbar sind.
  3. Das Direktorium ist entsprechend § 2 Abs. 5 GO dazu ermächtigt und verpflichtet, sächlichen IDs die Bestätigung als Delegierten zu verweigern.