|
Das Regelwerk der CartA besteht aus 3 Bereichen:
-
Der Grundordnung, in welcher die grundsätzlichen Regelungen zu Zweck, Struktur und den Organen der Organisation, zur Mitgliedschaft in der Organisation sowie zur Karte der CartA, deren Erstellung und Pflege inklusive Regeln zu Eintragungen und Löschungen festgelegt sind.
- Den Geschäftsordnungen der einzelnen Organe der CartA, soweit solche beschlossen wurden.
-
Beschlüssen der Vollversammlung von grundsätzlicher Bedeutung, welche nicht direkt in die Grundordnung oder die Geschäftsordnungen Einzug fanden.
Im Regelwerks-Archiv werden veraltete Fassungen der Bestimmungen des Regelwerks archiviert, welche durch Beschlüsse der Vollversammlung neu gefasst, geändert oder außer Kraft gesetzt wurden. |